Neuer Kunde? Starten Sie hier.
  1. Bestellstatus
  2. Erneut bestellen
  3. Bestellung ändern
  4. Rücksendung, Reklamation
  5. Kontaktieren Sie uns

28.3 Fehlende Angaben zur Beurteilung der Qualität

28.3.1 Herstellungsart und Ursprung

Bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln muss nicht offengelegt werden, aus welchen ursprünglichen Rohstoffen (inkl. Träger- und Zusatzstoffen) ein Wirkstoff hergestellt wurde. Ebenfalls muss nicht angegeben werden, mit welchen Herstellungsverfahren die ursprünglichen Rohstoffe gewonnen wurden. (15)

Bei einem Großteil der am Markt zu findenden Nahrungsergänzungsmittel findet sich kein Hinweis darauf, wie diese gefertigt und gewonnen wurden. Aus unserer Sicht stellt dies ein Problem dar. Denn wer grundsätzlich auf alle versteckten Zusätze und Rückstände von z. B. bedenklichen Lösungsmitteln verzichten möchte oder aus gesundheitlichen Gründen verzichten muss, der sollte auch wissen können, welche Herstellungsverfahren zur Rohstoffgewinnung genutzt wurden.

Als anschauliches Beispiel möchten wir hier beliebte Aminosäuren, wie Arginin, Lysin, BCAA, Carnitin, GABA oder Tryptophan nennen. Diese stammen häufig aus der Synthese tierischer Rohstoffe, wie Entenfedern oder Tierhaaren. Die Herstellungsart ist zudem aufgrund stark giftiger Abwässer eine extreme Belastung für die Umwelt.

Ebenso ist es wichtig, bei Naturprodukten nähere Angaben zu erhalten, insbesondere zur Sorte, Erntejahr, Anbau, Verarbeitung und Terroir, da dies die wesentlichen qualitätsbestimmenden Kriterien sind. Aber auch hier ist es nicht verpflichtend anzugeben, in welcher Region die Pflanzen gewachsen sind oder um welchen Erntezyklus es sich bei der angebotenen Qualität handelt. Sogar das Erntejahr muss nicht angegeben werden. Ebenso muss nicht genannt werden, mit welchem Verfahren die Produkte verarbeitet wurden. Anhand dieser Angaben ließe sich z. B. leicht erkennen, welch unvergleichlich bessere Qualität manche Tees besitzen im Vergleich zu einem bunten Gemisch aus Tee-Verschnitt ohne jegliche weitere Information außer der Länderbezeichnung. Die Angabe all dieser Informationen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Hier reicht es, eine allgemeine Bezeichnung, wie beispielsweise “Grüner Tee” oder “Acerola-Pulver” anzugeben. (15,320,805) In der Praxis finden sich entsprechend auf dem Großteil der verkauften Tees, wenn überhaupt, gerade einmal Angaben zum Herkunftsland.

Für mehr Informationen zur Deklaration von Nahrungs(ergänzungs)mitteln siehe Kapitel 28.

Herzlich willkommen! Wählen Sie eine Sprache aus

Loading...